Personalzeiterfassung
Digitale Zeiterfassung für Unternehmen
Nach dem BAG-Urteil (1ABR 22/21)
Jetzt mit wenig Aufwand zur rechtskonformen Arbeitszeiterfassung Klar ist es eigentlich schon seit drei Jahren: Unternehmen in Europa sind verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter systematisch zu erfassen und auszuwerten. So urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits 2019 und forderte die Umsetzung in nationales Recht. Dem Gesetzgeber gelang es seitdem nicht, das Arbeitszeitgesetz zu reformieren. Doch nun kommt ihm das Bundesarbeitsgericht (BAG) zuvor, das mit seiner Entscheidung vom 13. September 2022 die Auffassung des EuGH noch einmal bestätigt. Spätestens jetzt sollten Unternehmen ihre Methode der Zeiterfassung überprüfen und, sofern nötig, in eine rechtssichere digitale Lösung überführen. Denn solche gibt es bereits seit mehr als 30 Jahren.
Mit Timemaster als Zeiterfassungssystem setzen Sie auf eine zuverlässige digitale Zeiterfassung und umfangreiche Einstellmöglichkeiten zur Arbeitszeitberechnung Ihrer Mitarbeiter. Dabei können Sie alle Daten und Auswertungen einfach online in Echtzeit ganz flexibel über vorhandene Webbrowser wie Chrome oder Firefox erfassen und bearbeiten. Die Berechnung von Stunden und Pausen erfolgt anhand der eingestellten Zeitmodelle. Flexibel ist auch die Installation von Timemaster WEB – Sie kann auf Ihrem eigenen Server oder online in einer Cloud erfolgen. Das bietet Ihnen Timemaster:
- einfach Arbeitszeiten per Terminal, App oder online erfassen
- plattformunabhängige Bedienung über Browser
- moderne Technologie und modularer Aufbau
- persönlicher Service und individuelle Angebotserstellung
- Hard- und Software aus einer Hand
- geeignet für Homeoffice und mobile Erfassung online per App
- Entwicklung aus Deutschland
- deutschsprachigen Support mit hoher Erreichbarkeit
- kostenlos testen in den Online-Demos
Weitere Informationen und Lernvideos erhalten Sie direkt vom Hersteller TimeMaster
Als IT-Dienstleister & Consultant bringen wir seit mehr als 20Jahren fundierte Fachkenntnisse und Branchenerfahrung mit und das zu unschlagbar fairen Preisen!Personalzeiterfassung
Digitale Zeiterfassung für Unternehmen
Nach dem BAG-Urteil (1ABR 22/21)
Jetzt mit wenig Aufwand zur rechtskonformen Arbeitszeiterfassung Klar ist es eigentlich schon seit drei Jahren: Unternehmen in Europa sind verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter systematisch zu erfassen und auszuwerten. So urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits 2019 und forderte die Umsetzung in nationales Recht. Dem Gesetzgeber gelang es seitdem nicht, das Arbeitszeitgesetz zu reformieren. Doch nun kommt ihm das Bundesarbeitsgericht (BAG) zuvor, das mit seiner Entscheidung vom 13. September 2022 die Auffassung des EuGH noch einmal bestätigt. Spätestens jetzt sollten Unternehmen ihre Methode der Zeiterfassung überprüfen und, sofern nötig, in eine rechtssichere digitale Lösung überführen. Denn solche gibt es bereits seit mehr als 30 Jahren.
Mit Timemaster als Zeiterfassungssystem setzen Sie auf eine zuverlässige digitale Zeiterfassung und umfangreiche Einstellmöglichkeiten zur Arbeitszeitberechnung Ihrer Mitarbeiter. Dabei können Sie alle Daten und Auswertungen einfach online in Echtzeit ganz flexibel über vorhandene Webbrowser wie Chrome oder Firefox erfassen und bearbeiten. Die Berechnung von Stunden und Pausen erfolgt anhand der eingestellten Zeitmodelle. Flexibel ist auch die Installation von Timemaster WEB – Sie kann auf Ihrem eigenen Server oder online in einer Cloud erfolgen. Das bietet Ihnen Timemaster:
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